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LAYOUTHERO. Das Grafik-Büro.
Buschstraße 38
47877 Willich (Germany)
Persönlich verantwortlich:
Katja Hero
Freiberufliche Grafikerin
Staatlich geprüfte Kommunikationswirtin
Kontakt:
E-Mail: mail @ layouthero.de (ohne Leerzeichen)
Telefon: 0173 2853865
Bildnachweise:
Die Bildmotive, die nicht mich oder meine Arbeiten zeigen sind über Adobe Stock lizenziert.
Urheber: Lila Patel, MALIK
Stand: Januar 2020
1.1
Für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen Katja Hero und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden AVB. Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVB abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Die AVB von Katja Hero gelten auch, wenn Katja Hero in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Katja Hero ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsgegenstand
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den Individualvereinbarungen der Parteien.
Katja Hero schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien (Arbeitsdateien) ist grundsätzlich nicht geschuldet.
3. Vergütung
3.1
Sämtliche Leistungen, die Katja Hero für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung durch Katja Hero Sonder- und/oder Mehrleistungen von Katja Hero, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Katja Hero eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3.2
Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Entwurfshonoraranteil) sowie die Vergütung für die Nutzung der Entwürfe (Nutzungshonoraranteil). Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend vergütet werden.
3.3
Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.4
Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug
4.1
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtvergütung bei der Abnahme innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
4.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
4.3
Bei Zahlungsverzug kann Katja Hero bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Nutzungsrechte
5.1
Die Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, (Rein-)Zeichnungen und sonstigen Arbeiten dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Katja Hero zur Geltendmachung eines zusätzlichen Nutzungshonorars sowie im Falle eines urheberrechtlichen Schutzes der Leistungen zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Jede auch nur teilweise Nachahmung einer von Rechts wegen geschützten Leistung ist unzulässig.
5.2
Sämtliche Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten von Katja Hero werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs. 1 UWG anvertraut. Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig.
5.3
Katja Hero räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an seinen rechtlich geschützten Leistungen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.
5.4
Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Katja Hero.
5.5
Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung für den Entwurf und die Ausarbeitung (vgl. Ziffer 3) auf den Auftraggeber über.
5.6
Geschützte Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, (Rein-)Zeichnungen und sonstige Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Katja Hero weder im Original noch bei der Reproduktion/Serienanfertigung verändert werden.
5.7
Für an Katja Hero überlassenes Material hat der Auftraggeber die Nutzungsrechte geklärt. Katja Hero wird von Ansprüchen Dritter frei gesprochen.
6. Namensnennungspflicht
Katja Hero ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und/oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe der Leistungen von Katja Hero namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
7.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Entwicklungen, Ausarbeitungen, (Rein-)Zeichnungen und sonstige Arbeiten oder zusätzliche Korrekturläufe etc. werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet.
7.2
Katja Hero ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Katja Hero entsprechende Vollmacht zu erteilen.
7.3
Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Katja Hero abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Katja Hero im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Katja Hero ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7.4
Auslagen für notwendige technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen und Fotos etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.
7.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
8. Eigentum an Entwürfen und Daten
8.1
An Entwürfen und sonstigen Ergebnissen (Reinzeichnungen) werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
8.2
Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Katja Hero. Katja Hero ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
8.3
Hat Katja Hero dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch Katja Hero geändert werden, es sei denn aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.
8.4
Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des
Auftraggebers.
9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Produkt-/Beleg-Exemplare und Eigenwerbung
9.1
Für den Fall der Serienfertigung bzw. vor Ausführung einer Vervielfältigung ist der Prototyp bzw. Korrekturmuster Katja Hero vorzulegen.
9.2
Die Produktionsüberwachung durch Katja Hero erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
9.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Katja Hero zwei unbeschädigte Produktexemplare bzw. fünf unbeschädigte Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4
Katja Hero ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Katja Hero nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Katja Hero für seine Werbezwecke selbst einholen.
10. Haftung
10.1
Katja Hero haftet für entstandene Schäden z.B. an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Katja Hero auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Katja Hero für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Katja Hero gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Katja Hero trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Katja Hero tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Katja Hero übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Katja Hero von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10.4
Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch Katja Hero für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.
10.5
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Katja Hero geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.
10.6
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Katja Hero haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Katja Hero wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihr bekannt sind. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung durch Katja Hero.
11. Vertragsauflösung
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält Katja Hero die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).
12. Schlussbestimmungen
12.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz von Katja Hero.
12.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.